Veranstaltung: | Landesmitgliederversammlung |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 06.03.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.03.2023, 09:58 |
S1: Umsetzung der KV-Reform
Antragstext
Präambel
Ersetze den Begriff “Ortsgruppen” durch “Kreisverbände”.
§2 Gliederung und Aufbau
Streiche (1)
"Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen gliedert sich in Ortsgruppen, die in der Regel
das Gebiet eines oder mehrer Landkreise umfassen"
und ersetze durch (1)
"Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen gliedert sich in Kreisverbände, die in der Regel
das Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt umfassen. Sie müssen
in jedem Fall vollständig im Gebiet des Bundeslandes Niedersachsen liegen. Für
Gebiete, in denen kein eigener Kreisverband besteht, legt der Landesverband
durch Beschluss der Mitglieder- oder Delegiertenversammlung einen Kreisverband
fest, dem die Mitglieder angehören. Die Landesmitgliederversammlung kann mit
absoluter Mehrheit gebietliche Neuordnungen beschließen und entscheidet über
Gebietsstreitigkeiten. Jeder Gebietsverband der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen ist
einem Gebietsverband von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugeordnet, jedoch politisch
selbständig. Gebietsverbände der Grünen Jugend können die Grüne Jugend in
mehreren Gebietsverbänden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertreten, wenn dem
entsprechenden Gebietsverband kein Gebietsverband der Grünen Jugend auf gleicher
Ebene zugeordnet ist.
Streiche (2)
"Die Ortsgruppen der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen haben Programm-, Personal-,
Finanz- und Satzungsautonomie."
und ersetze durch (2)
"Die Kreisverbände der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen haben Programm- und
Satzungsautonomie."
Streiche (3)
"Ortsgruppen sollen sich eine Satzung geben. Diese darf der Landessatzung nicht
widersprechen."
und ersetze durch
"Kreisverbände müssen eine Satzung und einen Vorstand haben. Die Satzung darf
der Landessatzung nicht widersprechen.”
Ersetze in (4) den Begriff “Ortsgruppen” durch “Kreisverbände” in beiden Fällen.
§5 Landesmitgliederversammlung
Ersetze in (3) den Begriff “Ortsgruppen” durch “Kreisverbände”.
Ersetze in (4) den Begriff “Ortsgruppen” durch “Kreisverbände”.
§8c Öffentlichkeitsarbeit
Ersetze in (1) den Begriff “Ortsgruppen” durch “Kreisverbände”.
Begründung
Beim Bundeskongress 2022 haben wir als GRÜNE JUGEND die Kreisverbands-Reform beschlossen, die aus Ortsgruppen Kreisverbände macht. Dadurch geben wir uns Raum für Professionalisierung, erhöhen die Handlungsspielräume und dezentralisieren bislang zentralisierte Strukturen. Langfristig werden Ortsgruppen/Kreisverbände durch diese Reform zusätzliche Kompetenzen bekommen, mit der sie noch bessere Arbeit vor Ort machen können. Daher wollen auch wir unsere Satzung an die neue Struktur anpassen.